Allgemeine Geschäftsbedingungen (SPIM)
SPIM ist Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Beratung, Training und Coaching rund um die Themen Produkt- und Innovationsmanagement, Strategie, Projektmanagement, Organisationsentwicklung, Marketing und Führung.
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte zwischen SPIM und dem jeweiligen Kunden. Der Kunde kann hierbei ein Unternehmen oder eine Einzelperson sein. Soweit für einen Kunden mehrere Personen teilnehmen, werden diese als Teilnehmer bezeichnet.
- Verträge werden für die Leistungsbereiche Beratung, Training oder Coaching geschlossen. Hierbei kann es sich um Einzelveranstaltungen, ein Projekt mit mehreren Terminen oder auch eine Veranstaltungsreihe in Präsenz oder Online handeln. Die zugrundliegenden Leistungen werden u.a. auf der SPIM-Website www.spim-akademie.de beschrieben
- Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zuvor vereinbart wurde.
II. Vertragsdurchführung in den Bereichen Beratung & Coaching
1. Vertragsschluss
Der Kunde erhält auf Anfrage von SPIM ein individuell für den betreffenden Kunden erstelltes Angebot, das – sofern nicht anders angegeben – für 8 Wochen nach dem Datum der Ausstellung gültig ist.
Der Kunde kann das unterzeichnete Angebot während dieser 8 Wochen per E-Mail oder Post an SPIM zurücksenden. Mit Zugang der Auftragsbestätigung bei SPIM kommt der Vertrag zustande.
Nach Beauftragung durch den Kunden und Abstimmung hinsichtlich des Starts beginnt die Projektarbeit. Die Durchführung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – beim Kunden oder nach Vereinbarung online.
2. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Basis des vereinbarten Tages- oder Stundensatzes zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkrete Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Bei Beratungsleistungen erfolgt die Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung, bei längerfristigen Projekten nach Absprache in angemessenen Teilbeträgen oder per Vorauszahlung.
Bei Coaching-Leistungen ist die vereinbarte Vergütung vor Beginn der ersten Sitzung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Bei mehrteiligen Coaching-Programmen kann eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.
Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch. Die Rechnung wird innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen werden gesondert gemäß Nachweis bzw. Angebot berechnet.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass bei Beauftragung bzw. Leistungsbeginn alle ggf. intern erforderlichen Zustimmungen (auch der einzelnen Teilnehmer) vorliegen.
Der Kunde sorgt dafür, dass SPIM auch ohne besondere Aufforderung alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und alle erforderlichen Auskünfte vollständig und korrekt erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Vertragsdurchführung bekannt werden.
Zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung ist SPIM über vorher durch Dritte durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den von SPIM zu erbringenden Beratungsleistungen stehen, umfassend zu informieren.
SPIM ist berechtigt, die vom Kunden erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen.
Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von SPIM vorliegen, welche SPIM – und ggf. von ihm einbezogene Kooperationspartner – an der rechtzeitigen Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, kann sich ein vereinbarter Terminplan inklusive geplanter Meilensteine verschieben. SPIM ist für diesen Fall berechtigt, dem Kunden hierdurch entstandene Mehrkosten (z. B. vereinbarte und geplante Beratungszeiten, die kurzfristig nicht abgerufen, aber auch nicht mehr anders genutzt werden können; nicht erstattbare Reisekosten) in Rechnung zu stellen.
4. Terminabsagen und Stornierungsbedingungen im Bereich Beratung & Coaching
Einzelne Beratungstermine und Coachingsitzungen können bis 7 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen werden folgende Stornopauschalen fällig:
Absage 6 bis 2 Kalendertage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung;
Absage weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % der Vergütung;
Maßgeblich ist der Eingang der Absage in Textform (E-Mail, SMS). SPIM behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen und nach eigenem Ermessen auf Stornogebühren zu verzichten und einen Alternativtermin anzubieten.
Die Stornopauschalen werden unter Abzug ersparter Aufwendungen (z.B. nicht angefallener Übernachtungskosten) ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Anspruch nicht, oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Muss ein Termin durch SPIM aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) abgesagt werden, wird umgehend ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
5. Beendigung von Beratungs- bzw. Coachingverträgen
Die Beratungs- und Coachingverträge enden grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Erfüllung der im Beratungs- bzw. Coachingvertrag vereinbarten Leistungen.
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist während der vereinbarten Laufzeit ausgeschossen. Sowohl der Kunde als auch SPIM haben aber das Recht, den Beratungs- bzw. Coachingvertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich vorzeitig zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei eine wesentliche Pflicht des Beratungsvertrags oder den zugrunde liegenden AGB verletzt.
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung vergütet der Auftraggeber SPIM die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt SPIM für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen.
Nach Beendigung der Beratung oder des Coachings wird SPIM bei den einzelnen Teilnehmern des Kunden ein Abschlussfeedback über das Projekt einholen und dem Kunden zur Verfügung stellen.
III. Vertragsdurchführung im Bereich Training
1. Vertragsschluss und Vergütung über die Webpräsenz von SPIM
Die Anmeldung zu einer Online- bzw. Präsenzveranstaltung von SPIM erfolgt über das Anmeldeformular der Internetseite oder schriftlich per E-Mail.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von SPIM versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass alle von SPIM oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Trainingsvertrages für die ausgewählte Veranstaltung dar
Bei Überschreitung der maximal möglichen Teilnehmerzahl des jeweiligen Veranstaltungstermins werden die betreffenden Kunden umgehend informiert und erhalten die Möglichkeit, sich für einen der folgenden Trainingstermine zum entsprechenden Thema zu registrieren.
Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn SPIM das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) annimmt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Abgabe des Angebots durch den Kunden oder indem die Zahlungstransaktion durch den vom Kunden in seiner verbindlichen Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss.
Sofern SPIM das Angebot des Kunden nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Kunde ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
SPIM versendet die Rechnung gemeinsam mit der Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg. Die Rechnung wird innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall ist die Rechnung spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung fällig, jedoch nicht vor Rechnungserhalt. Im Falle der Bezahlung mit einer Online-Zahlungsvariante wird die Rechnung anschließend unverzüglich auf elektronischem Wege übermittelt.
2. Vertragsschluss und Vergütung bei individuellen Kundenanfragen
SPIM nimmt im Trainingsbereich auch Anfragen bzgl. eines individuell zusammengestellten Inhouse-Trainings an. Der Kunde erhält in einem solchen Fall von SPIM ein verbindliches Angebot über die vom Kunden ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).
Dieses Angebot kann der Kunde gegenüber SPIM durch Annahmeerklärung per E-Mail, per Brief oder durch Zahlung des von SPIM angebotenen Entgelts innerhalb der von SPIM auf dem Angebot angegebenen Annahmefrist annehmen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto von SPIM maßgeblich. SPIM versendet die Rechnung nach Angebotsannahme auf elektronischem Weg. Die Rechnung wird innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen werden gesondert gemäß Nachweis bzw. Angebot berechnet.
3. Vertragsschluss über einen Drittanbieter
SPIM vermarktet und verkauft Veranstaltungen auch über sogenannte Eventplattformen.
In diesem Fall läuft die Anmeldung, Vertragsabschluss und Rechnung unter Umständen direkt über die jeweilige Eventplattform als Auftragnehmer von SPIM. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung über die jeweilige Eventplattform erhält der Vertragspartner dann bereits seine Registrierungsbestätigung und Rechnung unmittelbar am Ende des Anmeldeprozesses. Je nach gewählter Zahlungsmodalität gilt die Rechnung dann als Bestätigung der Zahlung oder stellt eine Aufforderung zur Überweisung dar. Die Rechnung wird dann innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Anbieterindividuell kann allerdings auch im Falle der Vermarktung über eine Eventplattform der Vertrag direkt mit SPIM zustande kommen.
4. Leistungserbringung
SPIM bietet sowohl Online-Veranstaltungen als auch Präsenz-Veranstaltungen an.
Online-Veranstaltungen
Die von SPIM angebotenen Online-Veranstaltungen finden in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Kunde bzw. dessen Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Präsenz-Veranstaltungen
Präsenz-Veranstaltungen finden an den von SPIM ausgewählten Veranstaltungsorten oder in den Räumlichkeiten des Kunden (Inhouse-Veranstaltungen) statt. SPIM erbringt hier seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Kunden.
SPIM ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung der SPIM-Website nichts anderes ergibt. Im Falle von Präsenzveranstaltungen folgen von Seiten SPIM nach Vertragsschluss nähere Informationen zur Veranstaltung, der Veranstaltungs-Location sowie ggf. möglichen Zimmerbuchungsoptionen.
5. Stornierung und Rücktritt
SPIM bietet verschiedene Arten von Veranstaltungen an, die teilweise eine Mindest-Teilnehmerzahl erfordern.
SPIM ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für die Veranstaltung festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
SPIM hat den Rücktritt spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Kunden in Textform (per Brief oder E-Mail) zu erklären.
Der Kunde erhält das gezahlte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von SPIM zurück, wenn er nicht von seinem Recht zur Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung aus dem SPIM-Programm Gebrauch macht bzw. sich für die Veranstaltung des gewählten Themenbereichs zum nächstmöglichen Zeitpunkt registriert.
Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden bei einem rechtzeitig erklärten Rücktritt nicht zu.
SPIM behält sich vor, Trainings- oder Seminartermine aus wichtigem Grund abzusagen, z. B. bei Erkrankung des Veranstaltungsleiters oder höherer Gewalt. SPIM bemüht sich in einem solchen Fall um einen zeitnahen Ersatztermin. Sollte der Kunde am Ersatztermin nicht teilnehmen können, hat er das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet, sofern sich der Kunde nicht für die Teilnahme an einer alternativen Veranstaltung aus dem SPIM-Programm bzw. der nächstmöglichen Folgeveranstaltung von SPIM zum gewählten Thema entscheidet. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern SPIM bei der Absage kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann.
SPIM kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch SPIM dieses oder mehrere Vertragsverhältnisse nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf das Entgelt von Seiten SPIM erhalten.
Die Stornierung der Teilnahme durch den Kunden hat immer zumindest in Textform zu erfolgen und ist jederzeit möglich. Da die verbindlichen Anmeldungen die Basis für die notwendige und frühzeitige Planung der Veranstaltung durch SPIM darstellen, ist SPIM im Falle einer Stornierung berechtigt, dem Kunden Stornierungskosten in voller Höhe der Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, entsprechend der Zahl der gebuchten Teilnehmer kostenlos Ersatzpersonen zu nennen. Im Falle der notwendigen Stornierung eines einzelnen Teilnehmers eröffnet SPIM nach Möglichkeit die alternative Option, die Veranstaltung zum nächstmöglichen Termin zu besuchen.
Grundsätzlich sind zur Teilnahme an der bestellten Veranstaltung nur die in der Auftragsbestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung von SPIM möglich.
Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Kunden und SPIM nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.
IV. Vertragsdurchführung bei Abonnementverträgen
Gegenstand des Vertrages kann abhängig von der Leistungsbeschreibung durch SPIM oder auf Kundenwunsch auch der regelmäßige (z.B. monatliche oder vierteljährliche) Bezug von Coaching-, Beratungs- oder Trainingsleistungen (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein.
1. Vertragsschluss
Für das Zustandekommen eines solchen Abonnementvertrages gelten die Ziffern III. 1. und 2. entsprechend.
2. Laufzeit und Kündigung des Abonnementvertrags
Der Abonnementvertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten (Mindestlaufzeit) geschlossen.
Während der Mindestlaufzeit kann der Abonnementvertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Abonnementvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um 12 Monate und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
3. Vergütung
Das Entgelt für Abonnementverträge wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.
SPIM versendet die Rechnung gemeinsam mit der Auftragsbestätigung bzw. für Folgezeiträume nach automatischer Vertragsverlängerung auf elektronischem Weg. Die Rechnung wird innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Kunde ist während der Laufzeit verpflichtet, SPIM im Falle von Datenänderungen (insbesondere Rechnungsdaten) unverzüglich zu informieren.
4. Pflichten und Rechte von SPIM
Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich SPIM dem Kunden gegenüber, die geschuldete Leistung in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen je nach Veranstaltung oder Vereinbarung in Präsenz oder online zu erbringen.
SPIM behält sich vor, vereinbarte Einzeltermine aus wichtigem Grund abzusagen, z. B. bei Erkrankung des Veranstaltungsleiters oder höherer Gewalt. SPIM bemüht sich in einem solchen Fall um einen zeitnahen Ersatztermin in Abstimmung mit dem Kunden oder Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Veranstaltung. Sollte der Ersatztermin nichtwahrnehmbar sein, erhält der Kunde für den nicht wahrnehmbaren Termin eine anteilige Gutschrift bzw. Erstattung.
V. Leistungserbringung durch SPIM
Die von SPIM zu erbringenden Haupt- und Nebenleistungen sind in den jeweiligen Produktbeschreibungen auf der Internetseite von SPIM beschrieben und sind damit Vertragsbestandteil. Da die einzelnen Produkte unterschiedliche Formate haben, können insbesondere Nebenleistungen zwischen den Produkten abweichen. SPIM empfiehlt daher, die enthaltenen Leistungen vor der Anmeldung genau zu prüfen.
Der Kunde erwirbt in Fällen, in denen eine Zahlung vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung oder des jeweiligen Projekts vereinbart ist, erst mit vollständigem Zahlungseingang bei SPIM ein Recht auf Durchführung und Teilnahme.
SPIM erbringt seine vertragsgemäßen Dienstleistungen selbstverständlich mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, schuldet jedoch nur die Durchführung der Dienstleistungen und keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des jeweiligen Kunden oder Teilnehmers eines Kunden. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den SPIM keinen Einfluss hat.
SPIM ist zudem nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. SPIM kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. SPIM ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung von SPIM nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
Falls nicht anders vereinbart, beinhalten die Teilnahmegebühren keine Übernachtungskosten. Das von SPIM im Falle von Präsenzveranstaltungen bei den Tagungshotels reservierte Zimmerkontingent ist in der Regel hinsichtlich der Zimmeranzahl begrenzt und wird auch nur einen begrenzten Zeitraum vorgehalten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. der Teilnehmer, sich selbständig im Tagungshotel bzw. in der näheren Umgebung über das verfügbare Zimmerkontingent und Konditionen zu informieren und Buchungen vorzunehmen. Die Buchung von Übernachtungs- oder Anreisekosten erfolgt durch die Kunden bzw. ihre Teilnehmer in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.
Die ggf. von SPIM für die Teilnehmer ausgehandelten Übernachtungskontingente sind mindestens bis 14 Tage vor der Veranstaltung stornierbar. Können diese nicht genutzt werden oder die Wahl des Kunden fällt auf eine alternative Unterkunft, empfiehlt SPIM dringend die Auswahl stornierbarer Tarife. Bei einer Absage der Veranstaltung aufgrund nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl haftet SPIM nicht für Stornokosten von Hotel oder Anreise, sofern die Absage mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
VI. Nachträgliche Änderungen von Vertragsinhalten
SPIM behält sich das Recht vor, im Falle von Präsenzveranstaltungen den Veranstaltungsort bzw. das Tagungshotel bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung ohne Zustimmung der Kunden zu ändern, wenn die Abweichung weniger als 50 km vom ursprünglich geplanten Veranstaltungsort beträgt. SPIM hat eine Änderung einer Veranstaltung unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Kunden zu erklären. In Abstimmung mit den Teilnehmern können Präsenzveranstaltungen in Online-Veranstaltungen oder Online-Veranstaltungen in Präsenzveranstaltungen umgewandelt werden.
Im Falle einer der genannten Leistungsänderungen ist der Kunde nicht berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Nach Absprache mit SPIM kann dem Kunden auf Anfrage die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Veranstaltung aus dem SPIM-Programm ermöglicht werden.
VII. Regelung für Digitale Lerninhalte bzw. Blended Learning
Mit dem Versand der Auftragsbestätigung erhält der Kunde bzw. die genannten Teilnehmer in der Regel (in Abhängigkeit vom methodischen Aufbau des jeweiligen Lehrgangs bzw. Seminars) Zugang zum jeweiligen Lernangebot. Die Nutzung eines digitalen Lernangebots ist auf die jeweiligen Teilnehmer und auf eine bestimmte Zeit beschränkt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich SPIM das Recht vor, die Zugangsdaten des Kunden oder Teilnehmers zu sperren.
VIII. Veranstaltungsunterlagen und Dokumentation:
Hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei SPIM.
Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SPIM – gleiches gilt für jede entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Veranstaltungsdokumentationen und Schulungsunterlagen an Dritte. Die Veranstaltungsdokumentationen und Schulungsunterlagen dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von SPIM vervielfältigt und weiterverteilt werden. Die Unterlagen stellt SPIM dem jeweiligen Teilnehmer exklusiv zur Verfügung.
Insbesondere die Veröffentlichungen von Audio- oder Videodateien, digitalen Präsentationen, Fotoprotokollen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Portalen im Internet ist untersagt.
IX. Bild- und Tonaufzeichnungen
Bild- oder Tonaufzeichnungen im Rahmen einer Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SPIM. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung.
In den Veranstaltungen können durch SPIM Bildaufnahmen von Teilnehmern für die spätere Verwendung in einem Fotoprotokoll angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden ausschließlich den Teilnehmern der besuchten Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sofern ein Teilnehmer mit der Aufnahme seiner Person in das Fotoprotokoll nicht einverstanden ist, muss er dies dem Veranstaltungsleiter vor Ort rechtzeitig mitteilen. Darüber hinaus erstellt SPIM gelegentlich Fotos, sogenannte Action-Shots, während der Veranstaltungen zur Verwendung auf Social Media. Sofern ein Teilnehmer mit der Aufnahme seiner Person auf einem derartigen Action-Shot nicht einverstanden ist, muss er dies dem Veranstaltungsleiter vor Ort rechtzeitig mitteilen.
X. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags sowie auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
XI. Haftung von SPIM
SPIM haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag, sowie für die von SPIM zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, als auch für Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SPIM beruhen.
Eine Haftung von SPIM aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels derselben beim Kunden ist explizit ausgeschlossen.
XII. Verwendung von Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners erfolgt unter strikter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung sowie des BDSG. Die Nutzung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu Abwicklungs- und Abrechnungszwecken sowie zu dem Zweck, dem Kunden Informationsmaterial zum Leistungsangebot von SPIM per Post oder E- Mail zu übermitteln.
SPIM speichert im Falle der Buchung über die SPIM-Website den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung zumindest in Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.
SPIM stellt üblicherweise den Teilnehmern einer Veranstaltung eine Teilnehmerliste mit Angabe von Namen, Position und Unternehmen gedruckt und / oder elektronisch zur Verfügung. Wenn der Kunde oder die Teilnehmer mit der Aufnahme der Daten auf die Teilnehmerliste nicht einverstanden sind, ist dies 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung per E-Mail zu kommunizieren an info@spim-akademie.de
SPIM ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Vertragspartner kann seine Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Website und/oder Social-Media-Kanälen von SPIM, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Vertragspartners erfolgen. Der Vertragspartner räumt SPIM zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
SPIM behält sich vor, personenbezogene und unternehmensbezogene Daten der jeweiligen Kunden mit verbundenen Unternehmen zur Erfüllung eigener Vertragsverpflichtungen und zur Bereitstellung von Produktangeboten auszutauschen. Der Kunde kann der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Information über aktuelle Angebote von SPIM mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an:
SPIM – Strategisches Produkt- und Innovations Management; Beratung-Training-Coaching
Klaus Frohmader, Schulze-Delitzsch-Weg 35, 90469 Nürnberg, Deutschland oder per -Mail an info@spim-akademie.de.
Für die Details zur Handhabung von Daten gilt unsere Datenschutzerklärung, die wir auf unserer Webseite www.spim-akademie.de veröffentlicht haben.
XIII. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts insbesondere des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Nürnberg.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von SPIM aufrechnen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SPIM gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version. Änderungen nach Vertragsschluss sind unbeachtlich, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich seine Zustimmung zur Geltung einer aktuelleren Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und SPIM verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsteile wirtschaftlich gewollt haben. Das Gleiche gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken.
Stand: Mai 2025
Kontakt:
SPIM – Strategisches Produkt- und Innovations Management
Beratung-Training-Coaching
Klaus Frohmader,
Schulze-Delitzsch-Weg 35
90469 Nürnberg
info@spim-akademie.de
+49 911 25392460